Sprache und Integration

Integrationskurse des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF)

Erwachsene ab 27 Jahren und junge Erwachsene, die nicht mehr berufsschulpflichtig sind, können an Integrationskursen teilnehmen. Durch verschiedene Behörden, wie z. B. Ausländerbehörde, Jobcenter oder Amt für Soziales kann ferner auch eine Verpflichtung zur Teilnahme am Integrationskurs erfolgen. Die Kurse richten sich u.a. an:

  • Spätaussiedler/innen und neu zugewanderte Menschen mit auf Dauer angelegtem Aufenthaltsstatus
  • Asylbewerber/innen und Ausländer/innen mit guter Bleibeperspektive
  • Geduldete

Einen Überblick über den Integrationskurs finden Sie hier: Schaubild Integrationskurs BAMF

Kursstruktur

Integrationskurse bestehen immer aus einem Sprachkurs und einem anknüpfenden Orientierungskurs, die insgesamt 700 Unterrichtseinheiten ausmachen.

Der Sprachkurs

Der Sprachkurs ist Teil des Integrationskurses. Er dauert insgesamt 600 Unterrichtseinheiten (UE), in den speziellen Kursen bis zu 900 UE, im Intensivkurs 400 UE. Der Sprachkurs schließt mit der Prüfung „Deutsch-Test für Zuwanderer“ (DTZ) ab.

Im Sprachkurs werden wichtige Themen aus dem alltäglichen Leben behandelt, zum Beispiel:

  • Arbeit und Beruf
  • Aus- und Weiterbildung
  • Betreuung und Erziehung von Kindern
  • Einkaufen/Handel/Konsum
  • Freizeit und soziale Kontakte
  • Gesundheit und Hygiene/menschlicher Körper
  • Medien und Mediennutzung
  • Wohnen
  • Briefe und E-Mails schreiben
  • Formulare auszufüllen

Der Orientierungskurs

Anknüpfend an den Sprachkurs, erfolgt der Orientierungskurs. Er umfasst 100 Unterrichtseinheiten (UE). Der Orientierungskurs schließt mit dem Abschlusstest „Leben in Deutschland“ ab.

Inhalte des Orientierungskurses sind u.a.:

  • die deutsche Rechtsordnung, Geschichte und Kultur
  • Rechte und Pflichten in Deutschland
  • Formen des Zusammenlebens in der Gesellschaft
  • Werte, die in Deutschland wichtig sind, zum Beispiel Religionsfreiheit, Toleranz und Gleichberechtigung von Frauen und Männern.

Anmeldung bei einem Kursträger

Wenn Sie vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Ihre Zulassung zum Integrationskurs (Berechtigungsschein) erhalten haben oder zur Teilnahme am Integrationskurs verpflichtet worden sind, melden Sie sich bitte bei einem Integrationskursträger an.

Einen Integrationskursträger in Ihrer Nähe finden Sie zum Beispiel:

Berufsbezogene Deutschsprachförderung (gem. § 45a AufenthG)

In den berufsbezogenen Sprach- und Weiterqualifizierungsmodulen werden arbeitssuchende Migranten / Migrantinnen und Flüchtlinge auf die Arbeitsmarktpartizipation vorbereitet. Sie schließen an die Integrationskurse an, in denen zuvor die deutsche Alltagssprache gelernt wurde.

Die Entscheidung, ob die Teilnahme an einem berufsbezogenen Sprachkurs stattfinden kann, wird von den Mitarbeitern in der Arbeitsagentur oder im Jobcenter getroffen.

Voraussetzungen zur Teilnahme und Förderung

  • Arbeitssuchende und/oder Personen die Leistungen nach SGB II oder SGB III beziehen
  • Zugewanderte, einschließlich Geflüchtete, die sich im Anerkennungsverfahren befinden und eine gute Bleibeperspektive haben
  • Bürgerinnen und Bürger der EU
  • Deutsche mit Migrationshintergrund
  • Personen deren Sprachkompetenz mind. bei Niveau B1 des GER liegen

Inhalt und Ablauf

Die berufsbezogenen Sprachkurse setzen sich aus verschiedenen Modulen zusammen, die individuell kombiniert werden können. Es gibt hierbei Basis- und Spezialmodule:

Basismodule sind inhaltlich allgemeinsprachlich mit berufsbezogenen Unterrichtseinheiten aufgebaut und umfassen jeweils 300 Unterrichtseinheiten. Es wird zwischen drei Basismodulen unterschieden:

  • B1 → B2
  • B2 → C1
  • C1 → C2

Spezialmodule haben folgende Schwerpunkte:

  • Berufsbezogene Deutschförderung für Personen, die sich im Anerkennungsverfahren befinden
  • Angebot für Teilnehmende aus Integrationskursen, die das Niveau B1 nicht erreicht haben
  • Intensivierung der Sprachförderung einzelner Berufsgruppen, z. B. im Bereich Akademische Heilberufe, Pflege und Pädagogik, Gewerbe und Technik, Handel etc.