Bildungs- und Teilhabepaket
Im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets haben bedürftige Kinder und Jugendliche einen Rechtsanspruch auf Leistungen aus dem Bildungspaket. Das Bildungspaket soll ermöglichen, dass Kinder und Jugendliche in der Schule und in der Freizeit mitmachen können, z.B. bei Ausflügen und dem Mittagessen in Kita, Hort und Schule, bei Musik, Sport und Spiel in Vereinen. Darüber hinaus deckt das Paket die Kosten für eine notwendige Lernförderung ab.
Voraussetzungen für eine etwaige Leistung aus dem Bildungs- und Teilhabepaket ist die Bezugnahme von:
- Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld (sog. Hartz IV-Leistungen)
- Sozialhilfe oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
- Wohngeld
- Kinderzuschlag (KiZ) neben dem Kindergeld
Förderfähig sind:
- Schülerinnen und Schüler bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, die eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen
- Leistungen für kulturelle und soziale Teilhabe erhalten Kinder und Jugendliche nur bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres
- Berufsschüler, die eine Ausbildungsvergütung erhalten, sind von den Leistungen ausgeschlossen
Weitere Informationen können Sie der Broschüre (Bildungs- und Teilhabepaket) entnehmen oder direkt auf der Homepage der Stadt Würzburg finden.
Allgemeine Informationen zum Bildungs- und Teilhabepaket finden Sie auch auf der Seite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.