Berufliche Ausbildung

Berufsintegrationsklassen (BIK)

Um berufsschulpflichtigen Asylbewerbern und Flüchtlingen eine Perspektive hin zu einer beruflichen Ausbildung zu ermöglichen, werden im Rahmen einer ein- bis zweijährigen Berufsvorbereitungsphase spezielle Maßnahme implementiert.

Ziel ist die berufliche Integration der sogenannten BAF-Klassen (Berufsschulpflichtige Asylbewerber und Flüchtlinge) durch Herstellung von Ausbildungs- und Berufsreife. Folgende Qualifizierungsschwerpunkte sollen vermittelt werden:

  • Deutschkenntnisse in Wort und Schrift
  • Verbesserung der Allgemeinbildung
  • Leben und Arbeiten in Deutschland
  • Lern- und Kommuniaktionstechniken
  • Aufbau von Schlüsselqualifikationen
  • Betriebspraktika

Voraussetzungen:

Bei der Anmeldung der Jugendlichen und jungen Erwachsenen ist zu überprüfen, ob sie schon bzw. noch berufsschulpflichtig sind. Das berufsschulpflichtige Alter beginnt mit 16 Jahren und endet mit dem 21. Lebensjahr.

Schulen mit BIK-Klassen:

Informationen zur Berufsausbildung von Neuzugewanderten:

Der Paritätische Gesamtverband hat eine Broschüre erstellt, die einen Überblick über die ausländerrechtlichen Voraussetzungen für die Leistungen der Ausbildungsförderung für Neuzugewanderte aufzeigt. Die Broschüre gibt ein Überblick über ausgewählte Förderinstrumente und ausbildungsfördernde Leistungen sowie weitere mögliche Unterstützungsangebote seitens der Jugendsozialarbeit sowie der Agenturen für Arbeit.

Der Zugang zur Berufsausbildung und zu den Leistungen der Ausbildungsförderung für junge Flüchtlinge und junge Neuzugewanderte

 Hilfreiche Apps im Rahmen der beruflichen Schulausbildung

Gerade in den Berufsschulen ist das Erlernen von Fachwörtern des jeweiligen Berufssind oftmals besonders schwierig. Genau hier setzt die neu entwickelte App an. Die Arbeitsgemeinschaft der bayerischen Handwerkskammern hat die App speziell für Personen mit Fluchthintergrund im Handwerk entwickelt. Nähere Informationen finden Sie hier.